Am 16. Februar wurde mir der AstraZeneca-Impfstoff
injiziert. Just an dem Tag, als die Meldungen über vermeintliche Nebenwirkungen
und unzählige Krankschreibungen nach der Impfung sich schier überschlugen. Trotzdem
entschied ich mich bewusst für dieses Serum, den Vektor-Impfstoff AZD1222.
1. Impfdosis AstraZeneca
Obwohl ich mich keinesfalls in die Schar der gegenwärtig 82
Millionen Virologen (Bundestrainer a. D.) einreihen will und trotz einiger
Grundkenntnisse im Herzen bekennender Laie bin, habe ich mich im Vorfeld soweit
über die verschiedenen Impfseren und deren Wirkweise informiert, als dass ich
die Entscheidung für AstraZeneca für mich besten Gewissens treffen konnte.
Möglicherweise war diese Eigeninitiative im Nachhinein betrachtet ziemlich clever,
so konnten mich einerseits die inflationären „Schreckensmeldungen“ nicht in
panische Hysterie versetzen, andererseits aber bin ich auch nicht wirklich sicher,
ob die durchaus erkennbare Sprachbarriere möglicherweise eine umfassendere Aufklärung
durch den für mich zuständigen Impfarzt vereitelt hätte.
Die Injektion als solche war völlig unaufregend und verlief
erwartungsgemäß ohne Komplikationen. Ihr folgten 15 Minuten präventiver Aufenthalt
im Ruhebereich für den Fall der Fälle, der jedoch – meinerseits ebenfalls erwartungsgemäß
– nicht eintrat. Im Verlauf des restlichen Tages gab es weiterhin keinerlei
Auffälligkeiten festzustellen.
Am Morgen des 17. Februar erwachte ich tatsächlich gerädert,
mit einem „Brummschädel“ und Gliederschmerzen. Ich hatte einen Impfkater. In
der Tat erinnerte mich mein körperlicher Zustand an einen Morgen, an dessen Vortag
man abends ein Glas zu viel vom „Fusel“ konsumiert hatte und das im Nachhinein bitter
bereute. Dieser Kater hielt in seiner halbwegs erträglichen Ausprägung bis in
den Spätnachmittag an. Allerdings bereute ich seine Ursache nicht, denn die Reaktion
meines Körpers auf den Impfstoff war erhofft. Es war keine Neben-, sondern eben
die gewünschte Impfwirkung. Der Impfkater zeigte, dass AstraZeneca wirkt. Und
das ist gut so.
Anm.: Dieser Erfahrungsbericht ist exakt das; ein Erfahrungsbericht. Er kann und soll nicht explizit erklären oder gar aufklären, sondern vielmehr dazu motivieren, fundierte Informationen abseits von politischer Hysterie, medialer Panikmache und Clickbait-Terror zu suchen. Er soll ermuntern selbst zu verstehen, eigenständig zu denken und eigenverantwortlich zu entscheiden; abseits vom nur allzu oft meinungsstark-ahnungslosen Geblubber auf den einschlägigen Social Media-Kanälen, unbeeindruckt von omnipräsenten Pandemiestars wie Lauterbach & Co., welche aufmerksamkeitsheischend die für Sie so bitternötige Gunst der Stunde für sich nutzen.
Schneller, deutlich günstiger und wesentlich angenehmer als bisher lässt sich ab dem 7. Dezember 2020 in Hamburg ein PCR-Test durchführen. Auf dem Spielbudenplatz an der Reeperbahn wird mittels Gurgeln (Kochsalzlösung) getestet. Das Ergebnis gibt es binnen maximal 24 Stunden.
„Corona Freepass“ – der PCR-Test lässt Urlaubsträume wahr werden
Bislang waren für PCR-Tests, die eine Infektion mit dem Coronavirus
nachweisen sollten, meist unangenehme Rachenabstriche erforderlich. Nicht nur bei
Verdacht auf das Vorhandensein des Virus galt es diese Tortur durchzustehen. Auch
wer in den oft schon lange geplanten Urlaub, bspw. auf die Kanaren wollte,
musste sich ihr unterziehen. Die Wartezeit auf das Ergebnis, im potentiellen Infektionsfall
ob Quarantäne schon unangenehm, konnte im Fall einer geplanten Reise zum Glücksspiel
werden. Zahlreiche Labore waren derart heillos überlastet, dass es teils mehr
als eine Woche dauern konnte, bis ein Testergebnis vorlag.
Ab sofort mischt Corona Freepass den PCR-Testmarkt schier revolutionär auf. Die Unternehmer Heiko Fuchs und Axel Strehlitz haben gemeinsam mit Virologen, Beratern sowie Entwicklern das neue PCR-Testverfahren mitsamt funktionaler Web- und Applösung entwickelt. Dabei setzt Corona Freepass auf das PCR-Kreuz-Pooling, so dass ein 20-sekündiges Gurgeln mit Kochsalzlösung ausreicht, um ausreichend Analysematerial zu erhalten. Der Laborbericht wird als binnen 24 Stunden, wahlweise in deutscher oder englischer Sprache, per E-Mail versandt und ist offiziell, also auch bei Auslandsreisen, anerkannt. Der Preis in Höhe von 24,95 Euro liegt dabei deutlich unter den Kosten, die ein anerkannter PCR-Test bislang verursachte.
Das Procedere ist denkbar unkompliziert. Die Terminvergabe für eine Probennahme erfolgt einfach über die Registrierung auf der Corona Freepass-Seite. Zwei Stunden vor dem Gurgeln gilt es dann möglich nichts mehr zu essen oder zu trinken. Die Identitätsprüfung wird beim ersten Test anhand des Ausweises vorgenommen. Und dann heißt es auch schon „Gurgeln Ahoi!“
Die Reisebranche kämpft in der Krise ums nackte Überleben. Thomas Bareiß, der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, hat hingegen ganz eigene Prioritäten.
Die deutsche Reise- und Tourismusbranche ist massiv von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Unzählige Hotels stehen seit Wochen leer, Reisebusse stehen unbewegt in ihren Garagen, an den Flughäfen herrscht gespenstische Stille. Rund drei Millionen Beschäftigte, beinahe 7 Prozent aller Arbeitsplätze im Land, sind von der sogenannten Krise, die für sie längst zu weit mehr als nur eine solche ist. Unzählige Betriebe und Existenzen sind akut bedroht und man möchte beinahe dankbar sein, dass sich ein Tourismusbeauftragter in den Reihen der Regierung tummelt.
Mit einem Jahresumsatz von 290 Milliarden Euro (2015 – siehe Studie des Wirtschaftsministeriums und des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) „Wirtschaftsfaktor Tourismus in Deutschland“) war die Tourismusbranche bislang überwiegend ein ausgesprochen pflegeleichter Selbstläufer, der die eigenen Interessen stets souverän zu vertreten wusste. Möglicherweise lag es darum im April 2018 nahe, den Posten des Tourismusbeauftragten gefällig zu vergeben. Oder aber, manch einer kennt das aus der freien Wirtschaft, die Position schlicht schadensbegrenzend zu besetzen. Will heißen mit einem Mitarbeiter der Kategorie „zu allem fähig, zu nichts zu gebrauchen“, der nun mal da ist und vielleicht, zu allem Elend, ob langjähriger Betriebszugehörigkeit, traditionell Anspruch auf Beförderung hat.
Kompetenz dürfte neben dem Parteibuch eher keine Rolle bei der
Auswahl gespielt haben. Vielleicht aber die Frisur..? Sein eigenes Haupthaar und
dessen perfekter Sitz scheint für den aktuellen Tourismusbeauftragten Thomas
Bareiß nämlich allerhöchste Priorität zu haben. Aber nun gut, wer ohrenscheinlich
gänzlich unfähig ist – selbst beim Ablesen – flüssig zu sprechen, dem gönnte
man natürlich gerne die eitle Freude über 80er-Jahre Fönwellen. Wobei, das
Sprachfiasko könnte durchaus auch Taktik sein. Wer es schafft, durch konsequent
stottriges Genuschel dem eigentlich ganz wunderbaren schwäbischen Dialekt
jegliche Sympathien zu verhehlen – und dazu gehört wirklich einiges – dem gelingt
es damit selbstredend (sic!) auch, über fehlende Inhalte und mangelnde Kompetenz
hinweg zu täuschen. Halbwegs jedenfalls, denn wer wie Bareiß die Baleareninsel Mallorca
als „klassisches Urlaubsland“ bezeichnet und über Urlaub „in“ Mallorca schwadroniert,
legt bereits damit fatale Bildungslücken an den Tag.
Es wäre allerdings grob unfair, den Tourismusbeauftragten auf eine potenzielle Sprachbehinderung zu reduzieren, die möglicherweise Substanz vereitelt. Blicken wir also auf die Inhalte des digitalen Treibens – die nur leider der Inkompetenz des Sprachfiasko in nichts nachstehen.
Bei Facebook schreibt Bareiß am 1. Mai nicht nur ausgesprochen
holprig, sondern u. a. von „unserer Boing Produktion“, womit er mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Flugzeugbauer Boeing meint. Bei
dem es sich – und das dürfte selbst den schummrigsten Kerzen auf den Torten
dieser Welt bekannt sein – um ein US-amerikanisches Unternehmen handelt, das in
den USA produziert, wenngleich, das sei der Vollständigkeit halber angemerkt,
die Endmontage teilweise nach China ausgelagert wurde.
Theoretisch ist sich Bareiß der Probleme bewusst. Praktisch scheitert er an nicht nur an Wissensdefiziten, wie die „Boing Produktion“ eindrucksvoll beweist.
Möglicherweise findet sich im Tweet vom 27. März ein Ansatz
zur Lösung, in welchem wir erfahren, dass „Telefon und Kaffee“ die wichtigsten
Arbeitsmittel des Thomas Bareiß sind. Ich persönlich wäre ja sehr für das „Arbeitsmittel“
Hirn und dessen unbedingte Aktivierung vor jeglichen Aktionen – dann wäre sehr wahrscheinlich
auch keine Telefonnummer inkl. Durchwahl aus dem Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht
worden – aber ach, was weiß denn ich schon.
Bareißsches Durchwahlwhistleblowing – mittlerweile gelöscht. Und im Screenshot selbstverständlich unkenntlich gemacht.
Ein weiterer Tweet vom 2. Mai, von Bareiß zu nachtschlafender
Zeit um 2.21 Uhr abgesetzt, erinnert ein wenig an „SMS von letzter Nacht“. Ein Buch,
das sich vor etwa einem Jahrzehnt großer Popularität erfreute, enthielt es doch
eine ansehnliche Sammlung recht kurioser SMS, die für zuverlässige Lacher
sorgte. Der hochgradig rechtschreibfehlerträchtige Tweet des Tourismusbeauftragten
Bareiß dürfte schon allein aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen jedoch sehr
wahrscheinlich nicht während einer alkohollastigen Party entstanden sein, wie
so einige der launigen SMS im bezeichneten Buch. Vor allem aber, auch wenn der Beitrag
auf Twitter mittlerweile gelöschte wurde, blieb dem geneigten Leser ob der kruden
nächtlichen Gedankengänge möglicherweise ohnehin das Lachen im Halse stecken,
während der ein oder anderen Lateiner sich wohl unweigerlich an den griechischen
Lyriker Alkaios von Lesbos erinnert haben dürfte.
Da war wohl nicht nur die iPhone-Autokorrektur etwas out of order. Mittlerweile gelöscht.
Es ist aber auch ein Dilemma, wenn augenscheinliche
Bildungslücken und eine erschreckend desaströse Orthographie jegliche
Profilierungsversuche bereits im Ansatz vereiteln. Der gemeine Schwabe würde
vermutlich dazu sagen „Höher scheißa wella, als oim dr Arsch gwachsa isch.“
Was also bleibt? Richtig, die Frisur. Und „Zack!“ wird prompt
die Gunst der Stunde in Form des niedersächsischen Ministerpräsidenten genutzt,
der endlich mal eine passable Vorlage gibt. Selbstverständlich pariert Bareiß
mit Bildbeweis.
Man(n) muss einfach Prioritäten setzen.
Auch auf das „nette Portrait“ in der FAZ ist Bareiß mächtig stolz
und belegt dieses mit einem weiteren Fotobeweis, der außer dem Konterfei des Tourismusbeauftragten
nicht viel bietet.
Große Freude! Ein Portät! Ein Porträt! Und dann noch in der FAZ!
Für Thomas Bareiß ist die schlimmste Phase der Pandemie mittlerweile gottlob überstanden – er war endlich wieder beim Friseur.
Ohne Worte!
Die Reisebranche hingegen – immerhin rund 11.000 Reisebüros und 3.000 Reiseveranstalter – wartet derweil weiterhin vergeblich und zusehends verzweifelt auf Unterstützung. Doch alle Forderungen nach Hilfe laufen bei Bareiß ebenso konsequent ins Leere, wie die Warnungen vor der akut drohenden Massenarbeitslosigkeit im deutschen Tourismusgewerbe.
Nie war ein Tourismusbeauftragter in Deutschland wichtiger als gerade jetzt – und nie ein Totalausfall offensichtlicher und katastrophaler als Thomas Bareiß in den letzten Wochen. Es ist längst mehr als überfällig, den offenkundig gnadenlos eitlen und maximal selbstverliebten Tourismusbeauftragte durch einen klugen und engagierten Kopf zu ersetzen, dem Selbstdarstellung nicht über die Existenz von tausenden von Menschen geht. Und wer weiß, vielleicht findet sich ja bspw. in der Friseurinnung eine neue adäquate Herausforderung für Bareiß, die seinen tatsächlichen Neigungen und Interessen deutlich besser entspricht.
Die aktuelle Corona-Soforthilfe ist ein Rettungsschirm, der nur die Nassen vor dem Nasswerden schützt. Die Trockenen hingegen lässt er im Regen stehen.
„Wir lassen niemand allein“ skandieren Peter Altmaier und
Kollegen, wenn sie sich selbst nicht müde werdend, für das eilig geklöppelte
Hilfspaket loben. Die rasche Umsetzung von Hilfsmaßnahmen ist in der Tat
lobenswert, täuscht jedoch nicht über desaströse Schwächen hinweg. Gut gemeint
ist eben noch lange nicht gut gemacht.
Die Soforthilfe, der vermeintliche Rettungsschirm für
Selbstständige, entpuppt sich bei näherer Betrachtung keinesfalls als die
propagierte Überlebenshilfe. Vielmehr dürfte sie in den meisten Fällen nicht viel
mehr als eine leidensverlängernde Maßnahme nicht tragfähiger Geschäftsmodelle
sein. Anspruch auf Soforthilfe im Rahmen des Corona-Hilfspaketes besteht offenbar
ausschließlich für prekär Selbstständige.
„Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares
liquides Privatvermögen einzusetzen.“
Selbstständige, die über Rücklagen verfügen, haben keinen
Anspruch auf Soforthilfe. Erst wenn das „verfügbare liquide Privatvermögen“ des
Selbstständigen vollends erschöpft ist, kann sich auch dieser unter dem
Rettungsschirm ein trockenes Plätzchen suchen. Sofern denn dann noch ein
solches vorhanden sein sollte.
Die Voraussetzung der Null-Liquidität widerspricht jeglicher
wirtschaftlicher Vernunft. Wer verantwortlich selbstständig tätig ist, wessen
Geschäftsmodell funktioniert, der bildet selbstverständlich und aus sehr guten
Gründen Rücklagen. Nur die Altersvorsorge bei der Überprüfung hinsichtlich
eines möglichen Anspruchs auf Soforthilfe außen vor zu lassen greift zu kurz
und gefährdet die gesunde Existenz ebenso massiv wie unnötig.
Nur einige Beispiele, weshalb Selbstständige zwingend über Liquiditätsreserven
verfügen müssen:
Beschaffung von Arbeitsmaterialien
Ersatzbeschaffung von defekten Arbeitsmitteln
Auftragsschwankungen
Projektlaufzeiten
Zahlungsausfälle
Vorleistung/Auslagen
Selbstbeteiligung der PKV
Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit
Rein private Risiken, wie beispielsweise die kaputte Waschmaschine oder der defekte Kühlschrank, kommen insbesondere bei Solo-Selbständigen on Top dazu.
Die aktuelle Regelung der Corona-Soforthilfe, die Selbstständigen keinerlei Freibeträge zugesteht, ist grundfalsch und gnadenlos existenzbedrohend. Es dürfte mehr als naiv sein zu glauben, binnen kurzen Zeit nach Beendigung der gegenwärtigen Einschränkungen könne jedweder Geschäftsbetrieb wieder auf Hochtouren laufen. Wenn nun die Soforthilfen ausschließlich an ohnehin klamme Unternehmungen fließen, kommt das dem sprichwörtlichen Reiten des toten Pferdes gleich. Die gegenwärtige Ausarbeitung verlängert einerseits Sterbeprozesse künstlich, während im selben Zuge wirtschaftlich tragfähigen Modelle durch unterlassene Hilfeleistung in einen unrettbaren Zustand gedrängt werden.
Es besteht kein Zweifel daran, dass die Soforthilfe in der durchaus
gebotenen Eile zwar gut gemeint, jedoch weder gründlich noch überhaupt zu Ende
gedacht wurde. Wer stolz wie Bolle darüber entscheidet, finanzielle Hilfen aus
ihm nicht eigenen Geldern auszuschütten, der muss sich klüger und verantwortlicher
zeigen. Und umgehend gründlich nachbessern.
Während das Bezirksamt Mitte, resp. die Auskunft gebende Pressestelle des bezeichneten Amtes, beharrlich auf der Rechtmäßigkeit der sog. „Regenbogenzebrastreifen“ in St. Georg besteht, zumindest aber weitere Auskünfte verweigert, wird nun offenbar dennoch einer angeblichen Aufforderung der Innenbehörde nachgekommen; die Streifen werden gedreht. Das macht die Sache zwar nicht rechtskonformer, lediglich anders, aber ein Genosse hackt dem anderen ja bekanntlich selten ein Auge aus.
Fahrbahnmarkierungstruppe
Drei wackere Männer eines Fahrbahnmarkierungsunternehmen rückten in den Morgenstunden des heutigen Tages mit allerlei Gerätschaften und Farben in der Danziger-, Ecke Rostocker Straße an. Es wurde geklebt und gemalt und getrocknet und gewartet und gemalt und getrocknet und gewartet. Diesmal allerdings gänzlich ohne frenetisch feiernde SPD-Akteure wie Bezirksamtsleiter Falko Droßmann oder einen umtriebigen Oliver Sträter. Verständlich, denn wirklich zu feiern gab und gibt es nichts.
Manche treiben’s bunt.
In Kenntnis des Arbeitsaufwandes einer solchen Straßenbemalung lässt nunmehr auch den Schluss zu, dass die von der Pressestelle des Bezirksamts Mitte im Juni kommunizierten Kosten i. H. von rund 1.200 Euro (vorbehaltlich Endabrechnung) sich lediglich auf einen „Regenbogenzebrastreifen“ beziehen. Bei insgesamt acht Stück und der nun erfolgten Drehung summiert sich das zweifelhafte Projekt somit auf stolze 19.200 Euro. Bestritten aus allgemeinen Straßenunterhaltungsmitteln.
Die Summe wäre durchaus gerechtfertigt, würden mit ihr
rechtssichere Maßnahmen finanziert, die
für Kinder wie Senioren ein Mehr an Sicherheit brächten. Beispielsweise „echte“
Zebrastreifen. Denn ungeachtet dessen, ob die derzeitigen bunten Streifen nun längs
oder quer auf die Fahrbahn aufgebracht werden, entsprechen diese Ansicht eines
fachkundigen Juristen „hinsichtlich ihrer Ausführung nicht den für Markierung
von Straßen (RMS) Vgl. VwV StVO Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen IV. Allgemeines über Markierungen. 49
1. Markierungen sind grundsätzlich nach den Richtlinien für die Markierung von
Straßen (RMS) auszuführen.“ Kurzum: trotz neuer Ausrichtung ist der Regenbogen rechtlich
unzulässig.
„Natürlich gab es für die Regenbogenstreifen keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung – wie es korrekt heißt- aber das war ja gerade der Hintergrund der Aktion.“
Pressestelle Bezirksamt Hamburg Mitte
Leider scheinen die zuständigen Mitarbeiter im Bezirksamt Mitte nicht vollends informiert zu sein. Durch die Pressestelle lassen sie mitteilen „In Tempo 30 Zonen dürfen keine Zebrastreifen mehr eingesetzt werden.“ Derlei ist, wie im vorangegangenen Artikel bereits dargestellt, schlicht falsch und dies ist u. a. in Drucksache 18/6572 der Bürgerschaft aus dem Jahr 2007 zweifelsfrei ersichtlich. Auf beide Fehlauskünfte aufmerksam gemacht, schweigt die Pressestelle seit nunmehr drei Wochen.
Loyalität ist im Grunde überaus ehrenwert, wider jeglicher Moral allerdings unethisch. Das stoische Schweigen, das Aussitzen von Fehlern, das Hoffen auf Vergessen ist schlicht unmoralisch. Wenn die Sicherheit von Kindern im Wahlkampf zum Selbstzweck instrumentalisiert wird, statt eine mögliche Lösung umzusetzen, ist dies politisch äußerst schlechter Stil. Wird das unaufrichtige Schauspiel allerdings in schier besessener Selbstherrlichkeit fortgesetzt, dann ist das nicht weniger als vorsätzlicher Betrug an den Bürgern dieser Stadt.
Statement – Verfasser unbekannt – am Regenbogenzebrastreifen. Ohne Kontext.
Die SPD hat es in diesen Zeiten nicht leicht. Mit
Sympathieträgern wie Hafengeburtstags-Olaf, Enteignungs-Kevin oder
Bätschi-Andrea ist schlicht – und im ganz wörtlichen Sinne -kein Staat mehr zu
machen, resp. souverän zu regieren. Selbst im Stadtstaate läuft es oftmals mehr
schlecht als Recht. Das einst tiefrote Bremen war unlängst so blutleer, dass es
bei der letzten Schlacht prompt verloren ging. Verständlich also, dass die offiziell
sozialdemokratischen Genossen in der etwas mondäneren Hansestadt Hamburg offenbar
fürchten, 2020 dasselbe Schicksal zu erleiden. Zunächst standen allerdings in
2019, neben den Wahlen zum Europäischen Parlament, die
Bezirksversammlungswahlen an. Eine Herausforderung, welche die SPD-Fraktion
Hamburg-Mitte mit vermeintlich schlauer Wahlkampfstrategie annahm.
Die Vorgeschichte
Im Hamburger Stadtteil St. Georg wurden zu Jahresbeginn
mehrere Zebrastreifen (offiziell Fußüberwege) entfernt, da diese gemäß StVO in
Tempo 30 Zonen entbehrlich sind. Das Entsetzen vieler Anwohner darüber war
groß. Insbesondere Eltern, deren Kinder eine der örtlichen Schulen oder
zahlreichen Kitas im Stadtteil besuchen, zeigten Unverständnis für diese
Hau-Ruck-Aktion.
Wahlkampf auf den letzten Metern
Lange tat sich – zumindest öffentlich – nichts in der Sache.
Bis am 23. Mai Oliver Sträter (Bezirksabgeordneter und parlamentarischer
Geschäftsführer der SPD Faktion in Hamburg-Mitte) stolz verkündete, dass mit den
„Regenbogenstreifen“ die unlängst entfernten Zebrastreifen wieder
zurück kämen. Mitsamt feierlicher „Einweihung“ am 24. Mai.
Vorsätzliche Täuschung oder Wissenslücke? (Screenshot Facebook)
Es ist fraglich, ob die zweifellos falsche Bezeichnung „Zebrastreifen“ von Sträter vorsätzlich oder aber aus purer Unkenntnis gewählt wurde. Rein zeitlich, zwei Tage vor dem Wahlsonntag am 26. Mai, liegt allerdings der Verdacht sehr nahe, dass es sich bei der regenbogenbunten Performance um Wahlkampf und Stimmenfang auf den letzten Metern handeln könnte.
Regenbogen Danziger-, Ecke Rostocker Straße
Regenbogenzebrastreifen Brennerstraße
Oliver Stäter – einsames Plakat vor dem Wahllokal
Die Inszenierung war ebenso schlecht wie vor allem unredlich.
Sie wirft ein mehr als unschönes Licht auf den namhaften Schöpfer und sein
verzweifeltes Ensemble.
„Die Idee zu den Regenbogen-Markierungen kam von Bezirksamtsleiter Falko Droßmann selbst und auch die Geschwindigkeit, in der sie umgesetzt wurde, ist seinem Einsatz zu verdanken.“
Oliver Sträter
Falko Droßmann – smart auf SPD-Wahlplaket
Droßmann startete einst mit der Ausbildung bei der Polizei NRW
ins Berufsleben. Es darf somit unterstellt werden, dass er alleine dadurch
bedingt über annähernd profundes Wissen hinsichtlich der Straßenverkehrsordnung
verfügt. Welche Muse also küsste ihn so besinnungslos, dass er wider besseren
Wissens mit heißer Nadel und sehr wahrscheinlich aus Steuergeldern „Regenbogenstreifen“
strickte?
Große Verehrung für den geliebten Bezirksamtsleiter. (Screenshot Website)
Kaum dass die Farbe trocken – und die Wahl vorbei – war, kam
der folgerichtige Einspruch der Innenbehörde: die
„Regenbogenstreifen“ sind nicht zulässig. Es bestünde
Verwechslungsgefahr mit Fußgängerüberwegen, weshalb diese zu entfernen seien. Laut
NDR befände die Innenbehörde jedoch, „wäre eine solche Maßnahme zur
Erhöhung der Aufmerksamkeit völlig unbedenklich“, wenn anstelle der
Querstreifen Längsstreifen aufgemalt würden.
Experten sehen dies gänzlich anders und werten derlei „Street Art“ sogar als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, da die Bemalung ungeachtet der Richtung der Streifen die Verkehrsteilnehmer irritiert. Daher fehlt, sobald von der StVO abweichende Markierungen oder Zeichen auf Fahrbahnen angebracht werden, grundsätzlich die Rechtsgrundlage für diese. Da die Innenbehörde Kenntnis vom rechtswidrigen Zustand der Fahrbahnen habe, sei es nun vielmehr an ihr, diesen umgehend zu beseitigen.
Nicht nur viele Kinder, auch zahlreiche Senioren sind in St. Georg zuhause.
Insgesamt sechs „Regenbogenstreifen“ sind auf den Straßen von St. Georg bislang zu finden. Die Kosten für einen Zebrastreifen gem. StVO liegen lt. Recherche bei im Schnitt bei etwa 30.000 Euro. Ob der Preis der bunten Werke höher oder niedriger ist bleibt bis dato offen, eine entsprechende Anfrage an die Pressestelle des Bezirksamt zu den konkreten Kosten und wer diese trägt blieb bislang unbeantwortet. Und so bleibt einstweilen auch noch offen, wie teuer die kreative Phase Droßmanns und daraus möglicherweise daraus resultierende Verfahrenskosten Hamburg wirklich zu stehen kommt. Als Wahlkampfhilfe für die Partei hat sich die Investition allerdings schon mal nicht gelohnt. Inwieweit Droßmann sich mit diesem recht offensichtliche Gefallen selbst einen solchen tat, bleibt fraglich.
[Mit E-Mail vom 14. Juni 2019 teilte die Pressestelle des Bezirksamts Hamburg-Mitte mit „Die Kosten liegen bei ca. 1.200 € (Endabrechnung steht noch aus). Diese werden aus den allgemeinen Straßenunterhaltungsmitteln bestritten.“ Ob dieser Betrag für einen einzelnen Regenbogenzebrastreifen aufgebracht werden muss oder es sich um den Gesamtbetrag für das bunte (Wahlkampf-?)Spektakel handelt kann aus der Antwort nicht abgeleitet werden.]
Ungeachtet dessen, dass der durch diese Posse ausgelöste Regenbogen-Hype nunmehr die tatsächliche Problematik „Sicherheit“ vollends verdrängt hat: Zebrastreifen in Tempo 30-Zonen sind zulässig. Die Drucksache Nr. 18/6572 der Hamburger Bürgerschaft gibt exakt darüber Auskunft, dass Zebrastreifen (FGÜ) „eingerichtet bzw. beibehalten werden können, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit sinnvoll ist“.