Am 16. Februar wurde mir der AstraZeneca-Impfstoff
injiziert. Just an dem Tag, als die Meldungen über vermeintliche Nebenwirkungen
und unzählige Krankschreibungen nach der Impfung sich schier überschlugen. Trotzdem
entschied ich mich bewusst für dieses Serum, den Vektor-Impfstoff AZD1222.
1. Impfdosis AstraZeneca
Obwohl ich mich keinesfalls in die Schar der gegenwärtig 82
Millionen Virologen (Bundestrainer a. D.) einreihen will und trotz einiger
Grundkenntnisse im Herzen bekennender Laie bin, habe ich mich im Vorfeld soweit
über die verschiedenen Impfseren und deren Wirkweise informiert, als dass ich
die Entscheidung für AstraZeneca für mich besten Gewissens treffen konnte.
Möglicherweise war diese Eigeninitiative im Nachhinein betrachtet ziemlich clever,
so konnten mich einerseits die inflationären „Schreckensmeldungen“ nicht in
panische Hysterie versetzen, andererseits aber bin ich auch nicht wirklich sicher,
ob die durchaus erkennbare Sprachbarriere möglicherweise eine umfassendere Aufklärung
durch den für mich zuständigen Impfarzt vereitelt hätte.
Die Injektion als solche war völlig unaufregend und verlief
erwartungsgemäß ohne Komplikationen. Ihr folgten 15 Minuten präventiver Aufenthalt
im Ruhebereich für den Fall der Fälle, der jedoch – meinerseits ebenfalls erwartungsgemäß
– nicht eintrat. Im Verlauf des restlichen Tages gab es weiterhin keinerlei
Auffälligkeiten festzustellen.
Am Morgen des 17. Februar erwachte ich tatsächlich gerädert,
mit einem „Brummschädel“ und Gliederschmerzen. Ich hatte einen Impfkater. In
der Tat erinnerte mich mein körperlicher Zustand an einen Morgen, an dessen Vortag
man abends ein Glas zu viel vom „Fusel“ konsumiert hatte und das im Nachhinein bitter
bereute. Dieser Kater hielt in seiner halbwegs erträglichen Ausprägung bis in
den Spätnachmittag an. Allerdings bereute ich seine Ursache nicht, denn die Reaktion
meines Körpers auf den Impfstoff war erhofft. Es war keine Neben-, sondern eben
die gewünschte Impfwirkung. Der Impfkater zeigte, dass AstraZeneca wirkt. Und
das ist gut so.
Anm.: Dieser Erfahrungsbericht ist exakt das; ein Erfahrungsbericht. Er kann und soll nicht explizit erklären oder gar aufklären, sondern vielmehr dazu motivieren, fundierte Informationen abseits von politischer Hysterie, medialer Panikmache und Clickbait-Terror zu suchen. Er soll ermuntern selbst zu verstehen, eigenständig zu denken und eigenverantwortlich zu entscheiden; abseits vom nur allzu oft meinungsstark-ahnungslosen Geblubber auf den einschlägigen Social Media-Kanälen, unbeeindruckt von omnipräsenten Pandemiestars wie Lauterbach & Co., welche aufmerksamkeitsheischend die für Sie so bitternötige Gunst der Stunde für sich nutzen.
Schneller, deutlich günstiger und wesentlich angenehmer als bisher lässt sich ab dem 7. Dezember 2020 in Hamburg ein PCR-Test durchführen. Auf dem Spielbudenplatz an der Reeperbahn wird mittels Gurgeln (Kochsalzlösung) getestet. Das Ergebnis gibt es binnen maximal 24 Stunden.
„Corona Freepass“ – der PCR-Test lässt Urlaubsträume wahr werden
Bislang waren für PCR-Tests, die eine Infektion mit dem Coronavirus
nachweisen sollten, meist unangenehme Rachenabstriche erforderlich. Nicht nur bei
Verdacht auf das Vorhandensein des Virus galt es diese Tortur durchzustehen. Auch
wer in den oft schon lange geplanten Urlaub, bspw. auf die Kanaren wollte,
musste sich ihr unterziehen. Die Wartezeit auf das Ergebnis, im potentiellen Infektionsfall
ob Quarantäne schon unangenehm, konnte im Fall einer geplanten Reise zum Glücksspiel
werden. Zahlreiche Labore waren derart heillos überlastet, dass es teils mehr
als eine Woche dauern konnte, bis ein Testergebnis vorlag.
Ab sofort mischt Corona Freepass den PCR-Testmarkt schier revolutionär auf. Die Unternehmer Heiko Fuchs und Axel Strehlitz haben gemeinsam mit Virologen, Beratern sowie Entwicklern das neue PCR-Testverfahren mitsamt funktionaler Web- und Applösung entwickelt. Dabei setzt Corona Freepass auf das PCR-Kreuz-Pooling, so dass ein 20-sekündiges Gurgeln mit Kochsalzlösung ausreicht, um ausreichend Analysematerial zu erhalten. Der Laborbericht wird als binnen 24 Stunden, wahlweise in deutscher oder englischer Sprache, per E-Mail versandt und ist offiziell, also auch bei Auslandsreisen, anerkannt. Der Preis in Höhe von 24,95 Euro liegt dabei deutlich unter den Kosten, die ein anerkannter PCR-Test bislang verursachte.
Das Procedere ist denkbar unkompliziert. Die Terminvergabe für eine Probennahme erfolgt einfach über die Registrierung auf der Corona Freepass-Seite. Zwei Stunden vor dem Gurgeln gilt es dann möglich nichts mehr zu essen oder zu trinken. Die Identitätsprüfung wird beim ersten Test anhand des Ausweises vorgenommen. Und dann heißt es auch schon „Gurgeln Ahoi!“
Während das Bezirksamt Mitte, resp. die Auskunft gebende Pressestelle des bezeichneten Amtes, beharrlich auf der Rechtmäßigkeit der sog. „Regenbogenzebrastreifen“ in St. Georg besteht, zumindest aber weitere Auskünfte verweigert, wird nun offenbar dennoch einer angeblichen Aufforderung der Innenbehörde nachgekommen; die Streifen werden gedreht. Das macht die Sache zwar nicht rechtskonformer, lediglich anders, aber ein Genosse hackt dem anderen ja bekanntlich selten ein Auge aus.
Fahrbahnmarkierungstruppe
Drei wackere Männer eines Fahrbahnmarkierungsunternehmen rückten in den Morgenstunden des heutigen Tages mit allerlei Gerätschaften und Farben in der Danziger-, Ecke Rostocker Straße an. Es wurde geklebt und gemalt und getrocknet und gewartet und gemalt und getrocknet und gewartet. Diesmal allerdings gänzlich ohne frenetisch feiernde SPD-Akteure wie Bezirksamtsleiter Falko Droßmann oder einen umtriebigen Oliver Sträter. Verständlich, denn wirklich zu feiern gab und gibt es nichts.
Manche treiben’s bunt.
In Kenntnis des Arbeitsaufwandes einer solchen Straßenbemalung lässt nunmehr auch den Schluss zu, dass die von der Pressestelle des Bezirksamts Mitte im Juni kommunizierten Kosten i. H. von rund 1.200 Euro (vorbehaltlich Endabrechnung) sich lediglich auf einen „Regenbogenzebrastreifen“ beziehen. Bei insgesamt acht Stück und der nun erfolgten Drehung summiert sich das zweifelhafte Projekt somit auf stolze 19.200 Euro. Bestritten aus allgemeinen Straßenunterhaltungsmitteln.
Die Summe wäre durchaus gerechtfertigt, würden mit ihr
rechtssichere Maßnahmen finanziert, die
für Kinder wie Senioren ein Mehr an Sicherheit brächten. Beispielsweise „echte“
Zebrastreifen. Denn ungeachtet dessen, ob die derzeitigen bunten Streifen nun längs
oder quer auf die Fahrbahn aufgebracht werden, entsprechen diese Ansicht eines
fachkundigen Juristen „hinsichtlich ihrer Ausführung nicht den für Markierung
von Straßen (RMS) Vgl. VwV StVO Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen IV. Allgemeines über Markierungen. 49
1. Markierungen sind grundsätzlich nach den Richtlinien für die Markierung von
Straßen (RMS) auszuführen.“ Kurzum: trotz neuer Ausrichtung ist der Regenbogen rechtlich
unzulässig.
„Natürlich gab es für die Regenbogenstreifen keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung – wie es korrekt heißt- aber das war ja gerade der Hintergrund der Aktion.“
Pressestelle Bezirksamt Hamburg Mitte
Leider scheinen die zuständigen Mitarbeiter im Bezirksamt Mitte nicht vollends informiert zu sein. Durch die Pressestelle lassen sie mitteilen „In Tempo 30 Zonen dürfen keine Zebrastreifen mehr eingesetzt werden.“ Derlei ist, wie im vorangegangenen Artikel bereits dargestellt, schlicht falsch und dies ist u. a. in Drucksache 18/6572 der Bürgerschaft aus dem Jahr 2007 zweifelsfrei ersichtlich. Auf beide Fehlauskünfte aufmerksam gemacht, schweigt die Pressestelle seit nunmehr drei Wochen.
Loyalität ist im Grunde überaus ehrenwert, wider jeglicher Moral allerdings unethisch. Das stoische Schweigen, das Aussitzen von Fehlern, das Hoffen auf Vergessen ist schlicht unmoralisch. Wenn die Sicherheit von Kindern im Wahlkampf zum Selbstzweck instrumentalisiert wird, statt eine mögliche Lösung umzusetzen, ist dies politisch äußerst schlechter Stil. Wird das unaufrichtige Schauspiel allerdings in schier besessener Selbstherrlichkeit fortgesetzt, dann ist das nicht weniger als vorsätzlicher Betrug an den Bürgern dieser Stadt.
Statement – Verfasser unbekannt – am Regenbogenzebrastreifen. Ohne Kontext.
Die SPD hat es in diesen Zeiten nicht leicht. Mit
Sympathieträgern wie Hafengeburtstags-Olaf, Enteignungs-Kevin oder
Bätschi-Andrea ist schlicht – und im ganz wörtlichen Sinne -kein Staat mehr zu
machen, resp. souverän zu regieren. Selbst im Stadtstaate läuft es oftmals mehr
schlecht als Recht. Das einst tiefrote Bremen war unlängst so blutleer, dass es
bei der letzten Schlacht prompt verloren ging. Verständlich also, dass die offiziell
sozialdemokratischen Genossen in der etwas mondäneren Hansestadt Hamburg offenbar
fürchten, 2020 dasselbe Schicksal zu erleiden. Zunächst standen allerdings in
2019, neben den Wahlen zum Europäischen Parlament, die
Bezirksversammlungswahlen an. Eine Herausforderung, welche die SPD-Fraktion
Hamburg-Mitte mit vermeintlich schlauer Wahlkampfstrategie annahm.
Die Vorgeschichte
Im Hamburger Stadtteil St. Georg wurden zu Jahresbeginn
mehrere Zebrastreifen (offiziell Fußüberwege) entfernt, da diese gemäß StVO in
Tempo 30 Zonen entbehrlich sind. Das Entsetzen vieler Anwohner darüber war
groß. Insbesondere Eltern, deren Kinder eine der örtlichen Schulen oder
zahlreichen Kitas im Stadtteil besuchen, zeigten Unverständnis für diese
Hau-Ruck-Aktion.
Wahlkampf auf den letzten Metern
Lange tat sich – zumindest öffentlich – nichts in der Sache.
Bis am 23. Mai Oliver Sträter (Bezirksabgeordneter und parlamentarischer
Geschäftsführer der SPD Faktion in Hamburg-Mitte) stolz verkündete, dass mit den
„Regenbogenstreifen“ die unlängst entfernten Zebrastreifen wieder
zurück kämen. Mitsamt feierlicher „Einweihung“ am 24. Mai.
Vorsätzliche Täuschung oder Wissenslücke? (Screenshot Facebook)
Es ist fraglich, ob die zweifellos falsche Bezeichnung „Zebrastreifen“ von Sträter vorsätzlich oder aber aus purer Unkenntnis gewählt wurde. Rein zeitlich, zwei Tage vor dem Wahlsonntag am 26. Mai, liegt allerdings der Verdacht sehr nahe, dass es sich bei der regenbogenbunten Performance um Wahlkampf und Stimmenfang auf den letzten Metern handeln könnte.
Regenbogen Danziger-, Ecke Rostocker Straße
Regenbogenzebrastreifen Brennerstraße
Oliver Stäter – einsames Plakat vor dem Wahllokal
Die Inszenierung war ebenso schlecht wie vor allem unredlich.
Sie wirft ein mehr als unschönes Licht auf den namhaften Schöpfer und sein
verzweifeltes Ensemble.
„Die Idee zu den Regenbogen-Markierungen kam von Bezirksamtsleiter Falko Droßmann selbst und auch die Geschwindigkeit, in der sie umgesetzt wurde, ist seinem Einsatz zu verdanken.“
Oliver Sträter
Falko Droßmann – smart auf SPD-Wahlplaket
Droßmann startete einst mit der Ausbildung bei der Polizei NRW
ins Berufsleben. Es darf somit unterstellt werden, dass er alleine dadurch
bedingt über annähernd profundes Wissen hinsichtlich der Straßenverkehrsordnung
verfügt. Welche Muse also küsste ihn so besinnungslos, dass er wider besseren
Wissens mit heißer Nadel und sehr wahrscheinlich aus Steuergeldern „Regenbogenstreifen“
strickte?
Große Verehrung für den geliebten Bezirksamtsleiter. (Screenshot Website)
Kaum dass die Farbe trocken – und die Wahl vorbei – war, kam
der folgerichtige Einspruch der Innenbehörde: die
„Regenbogenstreifen“ sind nicht zulässig. Es bestünde
Verwechslungsgefahr mit Fußgängerüberwegen, weshalb diese zu entfernen seien. Laut
NDR befände die Innenbehörde jedoch, „wäre eine solche Maßnahme zur
Erhöhung der Aufmerksamkeit völlig unbedenklich“, wenn anstelle der
Querstreifen Längsstreifen aufgemalt würden.
Experten sehen dies gänzlich anders und werten derlei „Street Art“ sogar als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, da die Bemalung ungeachtet der Richtung der Streifen die Verkehrsteilnehmer irritiert. Daher fehlt, sobald von der StVO abweichende Markierungen oder Zeichen auf Fahrbahnen angebracht werden, grundsätzlich die Rechtsgrundlage für diese. Da die Innenbehörde Kenntnis vom rechtswidrigen Zustand der Fahrbahnen habe, sei es nun vielmehr an ihr, diesen umgehend zu beseitigen.
Nicht nur viele Kinder, auch zahlreiche Senioren sind in St. Georg zuhause.
Insgesamt sechs „Regenbogenstreifen“ sind auf den Straßen von St. Georg bislang zu finden. Die Kosten für einen Zebrastreifen gem. StVO liegen lt. Recherche bei im Schnitt bei etwa 30.000 Euro. Ob der Preis der bunten Werke höher oder niedriger ist bleibt bis dato offen, eine entsprechende Anfrage an die Pressestelle des Bezirksamt zu den konkreten Kosten und wer diese trägt blieb bislang unbeantwortet. Und so bleibt einstweilen auch noch offen, wie teuer die kreative Phase Droßmanns und daraus möglicherweise daraus resultierende Verfahrenskosten Hamburg wirklich zu stehen kommt. Als Wahlkampfhilfe für die Partei hat sich die Investition allerdings schon mal nicht gelohnt. Inwieweit Droßmann sich mit diesem recht offensichtliche Gefallen selbst einen solchen tat, bleibt fraglich.
[Mit E-Mail vom 14. Juni 2019 teilte die Pressestelle des Bezirksamts Hamburg-Mitte mit „Die Kosten liegen bei ca. 1.200 € (Endabrechnung steht noch aus). Diese werden aus den allgemeinen Straßenunterhaltungsmitteln bestritten.“ Ob dieser Betrag für einen einzelnen Regenbogenzebrastreifen aufgebracht werden muss oder es sich um den Gesamtbetrag für das bunte (Wahlkampf-?)Spektakel handelt kann aus der Antwort nicht abgeleitet werden.]
Ungeachtet dessen, dass der durch diese Posse ausgelöste Regenbogen-Hype nunmehr die tatsächliche Problematik „Sicherheit“ vollends verdrängt hat: Zebrastreifen in Tempo 30-Zonen sind zulässig. Die Drucksache Nr. 18/6572 der Hamburger Bürgerschaft gibt exakt darüber Auskunft, dass Zebrastreifen (FGÜ) „eingerichtet bzw. beibehalten werden können, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit sinnvoll ist“.
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