Schneller, deutlich günstiger und wesentlich angenehmer als bisher lässt sich ab dem 7. Dezember 2020 in Hamburg ein PCR-Test durchführen. Auf dem Spielbudenplatz an der Reeperbahn wird mittels Gurgeln (Kochsalzlösung) getestet. Das Ergebnis gibt es binnen maximal 24 Stunden.
„Corona Freepass“ – der PCR-Test lässt Urlaubsträume wahr werden
Bislang waren für PCR-Tests, die eine Infektion mit dem Coronavirus
nachweisen sollten, meist unangenehme Rachenabstriche erforderlich. Nicht nur bei
Verdacht auf das Vorhandensein des Virus galt es diese Tortur durchzustehen. Auch
wer in den oft schon lange geplanten Urlaub, bspw. auf die Kanaren wollte,
musste sich ihr unterziehen. Die Wartezeit auf das Ergebnis, im potentiellen Infektionsfall
ob Quarantäne schon unangenehm, konnte im Fall einer geplanten Reise zum Glücksspiel
werden. Zahlreiche Labore waren derart heillos überlastet, dass es teils mehr
als eine Woche dauern konnte, bis ein Testergebnis vorlag.
Ab sofort mischt Corona Freepass den PCR-Testmarkt schier revolutionär auf. Die Unternehmer Heiko Fuchs und Axel Strehlitz haben gemeinsam mit Virologen, Beratern sowie Entwicklern das neue PCR-Testverfahren mitsamt funktionaler Web- und Applösung entwickelt. Dabei setzt Corona Freepass auf das PCR-Kreuz-Pooling, so dass ein 20-sekündiges Gurgeln mit Kochsalzlösung ausreicht, um ausreichend Analysematerial zu erhalten. Der Laborbericht wird als binnen 24 Stunden, wahlweise in deutscher oder englischer Sprache, per E-Mail versandt und ist offiziell, also auch bei Auslandsreisen, anerkannt. Der Preis in Höhe von 24,95 Euro liegt dabei deutlich unter den Kosten, die ein anerkannter PCR-Test bislang verursachte.
Das Procedere ist denkbar unkompliziert. Die Terminvergabe für eine Probennahme erfolgt einfach über die Registrierung auf der Corona Freepass-Seite. Zwei Stunden vor dem Gurgeln gilt es dann möglich nichts mehr zu essen oder zu trinken. Die Identitätsprüfung wird beim ersten Test anhand des Ausweises vorgenommen. Und dann heißt es auch schon „Gurgeln Ahoi!“
Getränkelieferdienste, die beinahe sofort liefern, sind mehr als praktisch. Zwei Anbieter expandieren in deutschen Großstädten gerade exzessiv um die Wette: Flaschenpost und Durstexpress. Wir haben beide getestet und einen klaren Sieger ermittelt.
Bis vor einiger Zeit war es für so manchen Stadtbewohner
nicht ganz einfach, sich mit Getränken zu bevorraten. Mangels Parkplatz in
Wohnungsnähe – in Innenstädten eine überaus seltene Spezies – oder Auto – in
Innenstädten oft nicht wirtschaftlich – wurde der Kauf von Getränkekisten zu
einem mehr oder minder sportlich-unmöglichem Unterfangen. Die
Mindestbestellmengen der örtlichen Getränkelieferdienste erforderten entweder
die regelmäßige Durchführung feuchtfröhlicher Partys und exzessiver Saufgelage.
Zumindest, wenn der überwiegend puristisch lebende Stadtmensch seinen Durst primär
mit schnödem Hamburger Wasser aus der Leitung stillt und der Getränkebedarf
darüber hinaus schlichtweg haushaltsüblich ist.
Mit Flaschenpost kam die Rettung. Binnen spätestens 2 Stunden
nach Online-Bestellung konnten fortan auch Kleinverbraucher in den Genuss des
bequemen Lieferservice kommen. Bald darauf folgte mit Durstexpress schließlich der
erste Konkurrent mit beinahe identischem Angebot und Versprechen.
Erfahrungsbericht – die Getränkelieferdienste im Vergleich
Dreimal wurde bei Flaschenpost, dreimal bei Durstexpress bestellt.
Bestellung
Die Flaschenpost-Bestellung erfolgte entweder über die
Website oder Flaschenpost-App – beide Varianten funktionierten ohne jegliche
Probleme. Bei Durstexpress kann nur über die Website geordert werden, die im
direkten Vergleich eher benutzerunfreundlich wirkt. Die Bestellbestätigungen
versenden beide Lieferdienste per E-Mail.
Sieger: Flaschenpost
Zahlung
Während Flaschenpost u. a. die bequeme Zahlung per
Lastschrifteinzug anbietet, sind die getesteten Zahlvarianten von Durstexpress offenbar
an diverse Dienstleister (Crefopay und Klarna) outgesourct. Das führt nicht nur
zu kundenseitigem Mehraufwand, sondern auch einer Flut an E-Mails.
Sieger: Flaschenpost
Lieferprozess
Nach der Bestellung kann der Lieferstatus bei Flaschenpost verfolgt
werden; der Kunde erfährt, wie viele Kunden der Fahrer zuvor noch beliefert. Wer
noch kurz zum Briefkasten muss oder fix andere Dinge zu erledigen hat, kann entsprechend
planen. Durstexpress-Kunden
Sieger: Flaschenpost
Pünktlichkeit
Das Versprechen einer Lieferung binnen 120 Minuten ist durchaus
sportlich. Flaschenpost schaffte es zweimal ganz komfortabel binnen dieses
Zeitfensters zu liefern. Die letztlich rund 20 Minuten verspätete Lieferung wurde
rechtzeitig per E-Mail kommuniziert. Durstexpress verspätete sich bei allen
drei Bestellungen durchaus reichlich – eine Info dazu blieb aus.
Sieger: Flaschenpost
Fahrer
Zwei von drei Flaschenpost-Fahrern waren sehr nett, einer
eher etwas grummelig, aber dennoch nicht wirklich unhöflich. Der Fahrer der
ersten Durstexpress-Lieferung war zwar freundlich aber gänzlich unwissend in
Sachen Leerguterfassung. Mit viel kundenseitigem Support inkl. Kurzvortrag über
den grundsätzlichen Unterschied von Einweg- und Mehrwegpfand gelang es ihm irgendwann,
dieses korrekt in das mobile Gerät einzugeben. Aufgrund der sog. kontaktlosen Lieferung
ob Corona gab es keinen direkten Kontakt zu den beiden anderen Durstexpress-Lieferanten,
von welchen einer leider darauf vergas, das zurückgenommene Leergut zu
erfassen.
Sieger: Flaschenpost
Kundenservice/Reklamationen
Bei Flaschenpost klappte bislang alles reibungslos, entsprechend
kam es zu keinem direkten Kontakt. Die Reklamation bei Durstexpress, ob der
nicht berücksichtigten Pfandrückgabe, verläuft unerfreulich. Zwei E-Mails
(binnen 10 Tagen) blieben ohne jegliche Reaktion, die in einem Anruf – 15
Minuten Warteschleife – diesbezüglich zugesicherte Gutschrift wurde bis dato (Tag
5 nach Telefonat) nicht übersandt.
Sieger: k. A.
Preisniveau
GUTSCHEIN – spare 15 Euro bei Deiner Durstexpress-Bestellung! Rabattcode: GA15PV4R
Gutscheinbedingungen: Der 15€ Gutscheincode ist gültig bis zum 15.12.2020 und gilt ab einem Mindestbestellwert von 30 Euro (ohne Pfand). Der Code ist nicht anwendbar auf bereits rabattierte Produkte. Gilt für alle Standorte in Deutschland. Nur so lange der Vorrat reicht. Gutscheineinlösung: Im Bestellprozess den Gutscheincode in die Maske „Rabattcode anwenden“ einfügen.
Die Preise bewegen sich bei beiden Anbietern etwa auf
Getränkemarktniveau. Durstexpress ist geringfügig günstiger als Flaschenpost.
Möglicherweise zahlt man bei Flaschenpost tatsächlich ein oder zwei Euro je Getränkekiste mehr als bei Durstexpress. Dafür gibt’s allerdings ein benutzerfreundliches Shopsystem, unaufwändige Zahlungsabwicklung und eine ganze Menge Pünktlichkeit. Rechnet man das durch Durstexpress nicht berücksichtigte Pfand gegen, spart man dennoch. Vor allem auch Nerven. Der überlegene Gesamtsieg geht somit an Flaschenpost.
Die Reisebranche kämpft in der Krise ums nackte Überleben. Thomas Bareiß, der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, hat hingegen ganz eigene Prioritäten.
Die deutsche Reise- und Tourismusbranche ist massiv von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Unzählige Hotels stehen seit Wochen leer, Reisebusse stehen unbewegt in ihren Garagen, an den Flughäfen herrscht gespenstische Stille. Rund drei Millionen Beschäftigte, beinahe 7 Prozent aller Arbeitsplätze im Land, sind von der sogenannten Krise, die für sie längst zu weit mehr als nur eine solche ist. Unzählige Betriebe und Existenzen sind akut bedroht und man möchte beinahe dankbar sein, dass sich ein Tourismusbeauftragter in den Reihen der Regierung tummelt.
Mit einem Jahresumsatz von 290 Milliarden Euro (2015 – siehe Studie des Wirtschaftsministeriums und des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) „Wirtschaftsfaktor Tourismus in Deutschland“) war die Tourismusbranche bislang überwiegend ein ausgesprochen pflegeleichter Selbstläufer, der die eigenen Interessen stets souverän zu vertreten wusste. Möglicherweise lag es darum im April 2018 nahe, den Posten des Tourismusbeauftragten gefällig zu vergeben. Oder aber, manch einer kennt das aus der freien Wirtschaft, die Position schlicht schadensbegrenzend zu besetzen. Will heißen mit einem Mitarbeiter der Kategorie „zu allem fähig, zu nichts zu gebrauchen“, der nun mal da ist und vielleicht, zu allem Elend, ob langjähriger Betriebszugehörigkeit, traditionell Anspruch auf Beförderung hat.
Kompetenz dürfte neben dem Parteibuch eher keine Rolle bei der
Auswahl gespielt haben. Vielleicht aber die Frisur..? Sein eigenes Haupthaar und
dessen perfekter Sitz scheint für den aktuellen Tourismusbeauftragten Thomas
Bareiß nämlich allerhöchste Priorität zu haben. Aber nun gut, wer ohrenscheinlich
gänzlich unfähig ist – selbst beim Ablesen – flüssig zu sprechen, dem gönnte
man natürlich gerne die eitle Freude über 80er-Jahre Fönwellen. Wobei, das
Sprachfiasko könnte durchaus auch Taktik sein. Wer es schafft, durch konsequent
stottriges Genuschel dem eigentlich ganz wunderbaren schwäbischen Dialekt
jegliche Sympathien zu verhehlen – und dazu gehört wirklich einiges – dem gelingt
es damit selbstredend (sic!) auch, über fehlende Inhalte und mangelnde Kompetenz
hinweg zu täuschen. Halbwegs jedenfalls, denn wer wie Bareiß die Baleareninsel Mallorca
als „klassisches Urlaubsland“ bezeichnet und über Urlaub „in“ Mallorca schwadroniert,
legt bereits damit fatale Bildungslücken an den Tag.
Es wäre allerdings grob unfair, den Tourismusbeauftragten auf eine potenzielle Sprachbehinderung zu reduzieren, die möglicherweise Substanz vereitelt. Blicken wir also auf die Inhalte des digitalen Treibens – die nur leider der Inkompetenz des Sprachfiasko in nichts nachstehen.
Bei Facebook schreibt Bareiß am 1. Mai nicht nur ausgesprochen
holprig, sondern u. a. von „unserer Boing Produktion“, womit er mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Flugzeugbauer Boeing meint. Bei
dem es sich – und das dürfte selbst den schummrigsten Kerzen auf den Torten
dieser Welt bekannt sein – um ein US-amerikanisches Unternehmen handelt, das in
den USA produziert, wenngleich, das sei der Vollständigkeit halber angemerkt,
die Endmontage teilweise nach China ausgelagert wurde.
Theoretisch ist sich Bareiß der Probleme bewusst. Praktisch scheitert er an nicht nur an Wissensdefiziten, wie die „Boing Produktion“ eindrucksvoll beweist.
Möglicherweise findet sich im Tweet vom 27. März ein Ansatz
zur Lösung, in welchem wir erfahren, dass „Telefon und Kaffee“ die wichtigsten
Arbeitsmittel des Thomas Bareiß sind. Ich persönlich wäre ja sehr für das „Arbeitsmittel“
Hirn und dessen unbedingte Aktivierung vor jeglichen Aktionen – dann wäre sehr wahrscheinlich
auch keine Telefonnummer inkl. Durchwahl aus dem Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht
worden – aber ach, was weiß denn ich schon.
Bareißsches Durchwahlwhistleblowing – mittlerweile gelöscht. Und im Screenshot selbstverständlich unkenntlich gemacht.
Ein weiterer Tweet vom 2. Mai, von Bareiß zu nachtschlafender
Zeit um 2.21 Uhr abgesetzt, erinnert ein wenig an „SMS von letzter Nacht“. Ein Buch,
das sich vor etwa einem Jahrzehnt großer Popularität erfreute, enthielt es doch
eine ansehnliche Sammlung recht kurioser SMS, die für zuverlässige Lacher
sorgte. Der hochgradig rechtschreibfehlerträchtige Tweet des Tourismusbeauftragten
Bareiß dürfte schon allein aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen jedoch sehr
wahrscheinlich nicht während einer alkohollastigen Party entstanden sein, wie
so einige der launigen SMS im bezeichneten Buch. Vor allem aber, auch wenn der Beitrag
auf Twitter mittlerweile gelöschte wurde, blieb dem geneigten Leser ob der kruden
nächtlichen Gedankengänge möglicherweise ohnehin das Lachen im Halse stecken,
während der ein oder anderen Lateiner sich wohl unweigerlich an den griechischen
Lyriker Alkaios von Lesbos erinnert haben dürfte.
Da war wohl nicht nur die iPhone-Autokorrektur etwas out of order. Mittlerweile gelöscht.
Es ist aber auch ein Dilemma, wenn augenscheinliche
Bildungslücken und eine erschreckend desaströse Orthographie jegliche
Profilierungsversuche bereits im Ansatz vereiteln. Der gemeine Schwabe würde
vermutlich dazu sagen „Höher scheißa wella, als oim dr Arsch gwachsa isch.“
Was also bleibt? Richtig, die Frisur. Und „Zack!“ wird prompt
die Gunst der Stunde in Form des niedersächsischen Ministerpräsidenten genutzt,
der endlich mal eine passable Vorlage gibt. Selbstverständlich pariert Bareiß
mit Bildbeweis.
Man(n) muss einfach Prioritäten setzen.
Auch auf das „nette Portrait“ in der FAZ ist Bareiß mächtig stolz
und belegt dieses mit einem weiteren Fotobeweis, der außer dem Konterfei des Tourismusbeauftragten
nicht viel bietet.
Große Freude! Ein Portät! Ein Porträt! Und dann noch in der FAZ!
Für Thomas Bareiß ist die schlimmste Phase der Pandemie mittlerweile gottlob überstanden – er war endlich wieder beim Friseur.
Ohne Worte!
Die Reisebranche hingegen – immerhin rund 11.000 Reisebüros und 3.000 Reiseveranstalter – wartet derweil weiterhin vergeblich und zusehends verzweifelt auf Unterstützung. Doch alle Forderungen nach Hilfe laufen bei Bareiß ebenso konsequent ins Leere, wie die Warnungen vor der akut drohenden Massenarbeitslosigkeit im deutschen Tourismusgewerbe.
Nie war ein Tourismusbeauftragter in Deutschland wichtiger als gerade jetzt – und nie ein Totalausfall offensichtlicher und katastrophaler als Thomas Bareiß in den letzten Wochen. Es ist längst mehr als überfällig, den offenkundig gnadenlos eitlen und maximal selbstverliebten Tourismusbeauftragte durch einen klugen und engagierten Kopf zu ersetzen, dem Selbstdarstellung nicht über die Existenz von tausenden von Menschen geht. Und wer weiß, vielleicht findet sich ja bspw. in der Friseurinnung eine neue adäquate Herausforderung für Bareiß, die seinen tatsächlichen Neigungen und Interessen deutlich besser entspricht.
Die aktuelle Corona-Soforthilfe ist ein Rettungsschirm, der nur die Nassen vor dem Nasswerden schützt. Die Trockenen hingegen lässt er im Regen stehen.
„Wir lassen niemand allein“ skandieren Peter Altmaier und
Kollegen, wenn sie sich selbst nicht müde werdend, für das eilig geklöppelte
Hilfspaket loben. Die rasche Umsetzung von Hilfsmaßnahmen ist in der Tat
lobenswert, täuscht jedoch nicht über desaströse Schwächen hinweg. Gut gemeint
ist eben noch lange nicht gut gemacht.
Die Soforthilfe, der vermeintliche Rettungsschirm für
Selbstständige, entpuppt sich bei näherer Betrachtung keinesfalls als die
propagierte Überlebenshilfe. Vielmehr dürfte sie in den meisten Fällen nicht viel
mehr als eine leidensverlängernde Maßnahme nicht tragfähiger Geschäftsmodelle
sein. Anspruch auf Soforthilfe im Rahmen des Corona-Hilfspaketes besteht offenbar
ausschließlich für prekär Selbstständige.
„Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares
liquides Privatvermögen einzusetzen.“
Selbstständige, die über Rücklagen verfügen, haben keinen
Anspruch auf Soforthilfe. Erst wenn das „verfügbare liquide Privatvermögen“ des
Selbstständigen vollends erschöpft ist, kann sich auch dieser unter dem
Rettungsschirm ein trockenes Plätzchen suchen. Sofern denn dann noch ein
solches vorhanden sein sollte.
Die Voraussetzung der Null-Liquidität widerspricht jeglicher
wirtschaftlicher Vernunft. Wer verantwortlich selbstständig tätig ist, wessen
Geschäftsmodell funktioniert, der bildet selbstverständlich und aus sehr guten
Gründen Rücklagen. Nur die Altersvorsorge bei der Überprüfung hinsichtlich
eines möglichen Anspruchs auf Soforthilfe außen vor zu lassen greift zu kurz
und gefährdet die gesunde Existenz ebenso massiv wie unnötig.
Nur einige Beispiele, weshalb Selbstständige zwingend über Liquiditätsreserven
verfügen müssen:
Beschaffung von Arbeitsmaterialien
Ersatzbeschaffung von defekten Arbeitsmitteln
Auftragsschwankungen
Projektlaufzeiten
Zahlungsausfälle
Vorleistung/Auslagen
Selbstbeteiligung der PKV
Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit
Rein private Risiken, wie beispielsweise die kaputte Waschmaschine oder der defekte Kühlschrank, kommen insbesondere bei Solo-Selbständigen on Top dazu.
Die aktuelle Regelung der Corona-Soforthilfe, die Selbstständigen keinerlei Freibeträge zugesteht, ist grundfalsch und gnadenlos existenzbedrohend. Es dürfte mehr als naiv sein zu glauben, binnen kurzen Zeit nach Beendigung der gegenwärtigen Einschränkungen könne jedweder Geschäftsbetrieb wieder auf Hochtouren laufen. Wenn nun die Soforthilfen ausschließlich an ohnehin klamme Unternehmungen fließen, kommt das dem sprichwörtlichen Reiten des toten Pferdes gleich. Die gegenwärtige Ausarbeitung verlängert einerseits Sterbeprozesse künstlich, während im selben Zuge wirtschaftlich tragfähigen Modelle durch unterlassene Hilfeleistung in einen unrettbaren Zustand gedrängt werden.
Es besteht kein Zweifel daran, dass die Soforthilfe in der durchaus
gebotenen Eile zwar gut gemeint, jedoch weder gründlich noch überhaupt zu Ende
gedacht wurde. Wer stolz wie Bolle darüber entscheidet, finanzielle Hilfen aus
ihm nicht eigenen Geldern auszuschütten, der muss sich klüger und verantwortlicher
zeigen. Und umgehend gründlich nachbessern.
Verdienstausfall aufgrund von Corona? So machen Sie den Anspruch auf Entschädigung für Selbstständige und Freiberufler geltend.
Das Corona-Virus bestimmt gegenwärtig unseren Alltag. Bislang
ist weder absehbar, über welchen Zeitraum und in welchem Umfang, geschweige
denn welche konkreten Maßnahmen umgesetzt werden, um die Ausbreitung von CoVid-19
zu kontrollieren oder gar zu stoppen. Manche Bemühungen scheinen halbherzig, zu
spät und zu kurz gedacht, zu wenig radikal. Zu rigorose Einschränkungen, seien diese
auch noch so effizient, verspielen zunächst sicherlich Sympathien. Selbst dann,
wenn sie Leben und Existenzen retten.
Die ökonomischen Auswirkungen durch das Corona-Virus und das
damit einhergehend wenig restriktive Krisenmanagement verunsichern zahlreiche
Branchen und Unternehmen, gefährden viele von ihnen bereits jetzt massiv. Mittels
Kurzarbeit werden manche von ihnen vielleicht überleben können, andere trotz staatlicher
Gelder und günstiger KfW-Kredite sicher nicht.
Vor allem für Selbstständige und Freiberufler ist es derzeit
immens schwierig. Auf Zeit zu spielen ist für sie beinahe unmöglich, wenn
selbst die loyalsten Auftraggeber ob eigener Ungewissheit an der Kostenschraube
drehen und auf maximaler Sparflamme kochen. Die Rücklagen für eine
vorübergehende Auftragsflaute, Kranktage oder auch nur schnöden Urlaub sind nicht
unendlich, sondern im Regelfall begrenzt. Die Situation mancher Freiberufler
und Selbstständiger scheint sogar derlei prekär zu sein, als dass keinerlei Bildung
von Rückstellungen möglich war.
Der Markt wird sich in den nächsten Tagen und Wochen gnadenlos
bereinigen. Während der Teil der Selbstständige und Freiberuflicher mit augenscheinlich
nicht tragfähige Geschäftsmodelle mittels ALG2 abgesichert sein dürften – und dies
als Chance zur gänzlich neuen Orientierung nutzen kann- hofft der vorsorgende
Teil auf ein schnelles Ende des momentanen Ausnahmezustands. Und darauf, selbst
von einer Infektion verschont zu bleiben.
Während Angestellte und Arbeitnehmer mittels Lohnfortzahlung und Krankengeld abgesichert sind, erhalten Selbstständige und Freiberufler im Krankheitsfall nur dann Leistungen, wenn diese mittels Krankentagegeldversicherung vorgesorgt haben. Besteht die Annahme, dass eine Infektion mit dem Corona-Virus vorliegen könnte und wird durch das zuständige Gesundheitsamt Quarantäne angeordnet, existiert auch für Selbstständige und Freiberufler ein Entschädigungsanspruch für den erlittenen Verdienstausfall. Relevant ist hierfür ist § 56 IfSG (Infektionsschutzgesetz).
Das Antragprocedere ist immerhin relativ einfach. Der
Nachweis der Quarantäne-Anordnung wird mit dem Einkommenssteuerbescheid des vorangegangenen
Jahres und einem durchaus konsequenten Anschreiben hinsichtlich der Entschädigungsforderung
direkt an das Gesundheitsamt übersandt, das den Vorgang sodann unverzüglich an
die zuständige Behörde weiterleitet. Ist die Zuständigkeit bekannt – in Hamburg
sind dies bspw. die jeweiligen Bezirksämter – so kann und sollte natürlich direkte
Weg genutzt werden. Die Frist für die Beantragung einer Entschädigung beträgt
derzeit bundesweit drei Monate.
Alexander Dobrovinsky ist ein umtriebiger Zeitgenosse. Residierte er 2017 noch im eher regnerischen London, so ist er mittlerweile ins sonnigere Spanien – 28660 Boadilla del Monte, Madrid – übergesiedelt. Vielleicht war es aber nicht das Wetter, sondern der drohende Brexit, der ihn in sein neues Domizil in der Calle Juan Carlos I, 24 umziehen ließ.
Brexit – das hat ja irgendwie etwas von Untergang. Vom
Verschwinden. Was also liegt für Alexander Dobrovinsky näher, als sich
umfassend mit der Thematik des Untergangs zu befassen. Nicht dem der Briten,
sonder mit dem Bermudadreieck.
So plant Alexander Dobrovinsky nunmehr in Madrid Seminare
abzuhalten. Zwei umfangreiche Word-Dokumente hat er dazu schon… sagen wir
mal: zusammengestellt. Damit möglichst viele seiner Seminarbesucher von all dem
partizipieren, möchte er nunmehr die englischen Texte ins Deutsche übersetzen
lassen. So fragt er, die Dokumente im Anhang, diverse potentielle
Übersetzungsdienstleister mit der Bitte um ein Angebot an. In selbiger Mail sichert
er Vorabzahlung zu.
Noch spricht – ohne weiterführende Recherche – nichts
konkret gegen ein Angebot. Dann dauert es nicht lange, bis auch schon der
Auftrag kommt. In allertiefster Nacht. Um 3.35 Uhr. Direkt von der Segelyacht?
Thanks for your email.
I apologize for my late reply, I was sailing.
I am happy to let you know that I have decided to use your service for the
translation of the documents.
Doch halt! Er kann nicht zahlen!
Unfortunately, am
unable to make bank transfer to neither him nor you due to my present sailing
location.
Aber Alexander Dobrovinsky ist ein Ehrenmann. Natürlich.
I will prepay you
directly with a certified bank check but before that…
Alexander Dobrovinsky vertraut vorbehaltlos. Da sein
Eventmanager, der das Seminar “The Bermuda & Dragon´s Triangle” in Madrid
organisiert, leider keine Schecks akzeptiert, sendet er einen um 5.200
Euro höher ausgestellten Scheck an den
Übersetzungsdienstleister.
On this note, I have
resolved to send you a certified bank check for a total amount of €xxxx.
Alexander Dobrovinsky vertraut darauf, dass der
Übersetzungsdienstleister sodann nach Einlösung und Gutschrift des Schecks eine
Sofortüberweisung an den Eventmangager vornimmt. Selbstverständlich trägt der
Eventorganisationsmanager sämtliche Gebühren und Steuern, resp. können diese in
Abzug gebracht werden. Ehrenmann!
On receiving the
check, kindly deposit it into your account to clear. When you have the cash
money on your account, deduct and keep your fee of €xxxx and send the balance
money to the event manager via a swift bank transfer. I will provide you with
the manager’s banking details. All taxes, bank charges and commissions will be
deducted from his fee before the transfer is made. An invoice from the manager
to you is also available if needed for your book-keeping records.
Nice try. Oder auch Überzahlungsbetrug, wie es im Fachjargon heißt. Der Versuch ist definitiv nicht so schlecht umgesetzt, wie man es erwarten könnte. Wenn man nach der Mailadresse des vermeintlichen Alexander Dobrovinksy, konkret nach alexandvinsky1@gmail.com sucht, wird man allerdings fündig, dass eben nicht alles mit rechten und vor allem seriösen Dingen zugeht.
Ein mutmaßlich „geschäftlicher“ Segeltörn mit dem,
der sich Alexander Dobrovonskys nennt, führt unweigerlich ins Bermudadreieck. Er
ist ein exklusives Abenteuer, das statt in ein Honorar ins ein monetäres
Defizit des Auftragnehmers mündet. Denn möglicherweise schreiben Banken und
Sparkassen den eingereichten Scheck (vorerst!) gut.. Allerdings ohne diesen zu
prüfen. Solch ein Prüfprozess ausländischer Schecks kann durchaus über mehrere Wochen
Zeit in Anspruch nehmen. Wer also nach vermeintlicher Wertstellung guter Dinge
eine nicht unwesentliche Summe an den vorgeblichen Eventorganisationsmanager
überweist, darf dies letztlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
aus der eigenen Portokasse tun.
Grundsätzlich ist die Idee eine gute. Je mehr Menschen den ÖPNV nutzen, desto weniger Autos tummeln sich auf den Straßen, desto weniger Zeit verbringen wir im Stau, desto sauberer wird die Luft.
Regelrechte Jubelschreie tönten durchs Land, die vor allem von jenen Zeitgenossen stammen dürften, welche Sachverhalte eher nicht bis zum Ende hin denken. Die ohnehin und nur zu gerne mantraartig staatliche Alimentierung einfordern.
Zahlreiche Verkehrsverbünde schrien ebenfalls; diese allerdings laut auf. Denn in keiner größeren Stadt wäre die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur dazu in der Lage, einen deutlichen Zuwachs an Fahrgästen – insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten – zu befördern. In vielen Städten, wie beispielsweise in Hamburg, sind zahlreiche Linien trotz enger Taktung längst am Limit. Nur wer beinahe intimen Körperkontakt mit fremden Artgenossen zu seinem Fetisch erklärt, nutzt den ÖPNV unter diesen Umständen tatsächlich gerne. Ein Ausbau für theoretisch 1,8 Millionen Nutzer in Hamburg, resp. mehr als 3,4 Millionen Einwohner im Verbundgebiet des HVV, ist selbst mittelfristig utopisch.
Öffentlicher Personennahverkehr – die neue Solidargemeinschaft
Ungeachtet der Unmöglichkeit der Kapazitäten stellt sich sodann die Frage, wie ein kostenloser ÖPNV finanziert werden soll. Arbeiten sämtliche Beteiligte fortan ehrenamtlich, sponsert Bombardier die Bahnen, MAN die Busse und Brandt die Hamburger Hafenfähren? Natürlich nicht. Vielmehr soll „der Staat“ sämtliche Kosten des Gratis-ÖPNV tragen.
Den ÖPNV, welcher ohnehin hochsubventioniert ist, komplett auf die Schultern aller Steuerzahler zu verteilen, entspricht keinesfalls einer gesunden Solidarität. Eine Finanzierung durch Bundesmittel würde gerade ländliche Regionen, in welchen öffentlicher Personennahverkehr nur sehr begrenzt und eingeschränkt vorhanden ist, vollends benachteiligen. Und die Kommunen? Ächzen ohnehin längst unter ihrer Schuldenlast.
Boris Palmer, grüner Oberbürgermeister in Tübingen, hat unlängst eine Bürgerabgabe ins Finanzierungsrechenspiel geworfen. Für Tübingen (ca. 88.000 Einwohner) würde eine solche in Höhe von 15 Euro/Erwachsener und Monat ausreichen, so Palmer, um die auf 15 Millionen bezifferten Betriebs- und Investitionskosten p. a. nahezu ohne Bundesmittel aufbringen zu können. Inwiefern beim Palmerschen Rechenexempel Leistungsbezieher und Arbeitssuchende -wenn auch die Arbeitslosenquote von 3,0 (Stand Januar 2018) in der Universitätsstadt gering ist – berücksichtigt wurden blieb jedoch offen. Schwierig würde es so oder so werden, zuerst einmal die Rechengröße von mehr als 83tausend erwachsenen Bürgern zu erreichen.
2 Klassen-Lösung im ÖPNV
Grundsätzliche Attraktivität könnte der ÖPNV, gerade in größeren Städten, durch Sauberkeit erreichen. Die zusehends verdreckten, geradezu versifften und stinkenden Bahnen und Busse, mit oftmals recht unangenehmem Publikum an Bord, lassen den öffentlichen Nahverkehr zu keiner wirklichen Alternative für Autofahrer werden. Vielleicht wäre sogar die 2 Klassen-Gesellschaft eine mögliche Lösung. Stichwort monetäre Wertschätzung. Die kostenpflichtige und saubere „Business-Class“ für die einen, die gratis „Economy“ für anderen.